Landschaftsplanung

Eingriffsregelung

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verpflichtet Vorhabenträger bei Eingriffen in Natur und Landschaft negative Projektwirkungen zu vermeiden oder auszugleichen. Wir erarbeiten Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP), Eingriffs-Ausgleichsbilanzen und Grünordnungspläne (GOP). Für Kommunen führen wir Ökokonten und erstellen Umweltberichte. Bei der Maßnahmenplanung achten wir stets auf eine sinnvolle, effektive und wirksame Gestaltung. Dabei ergeben sich durch unsere langjährigen Erfahrungen in der Tierökologie wichtige Synergien für eine erfolgreiche Umsetzung. Erfassung und Planung gehen bei uns hausintern Hand in Hand.

Pflege und Entwicklung

Artenreiche Landschaften brauchen Pflege und Entwicklung. Wir planen die Pflege von Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Biotopen oder unterstützen die Flurneuordnung bei ihren Aufgaben. Dabei sind uns praktikable, kosteneffiziente und umsetzungsorientierte Lösungen mit den Akteuren vor Ort besonders wichtig. Natürlich begleiten wir die Maßnahmen auch bis zu ihrer fachgerechten Umsetzung. Zur Offenhaltung der Landschaft erstellen wir Beweidungskonzepte und koordinieren Tierhalter. Für den Erhalt und die Vernetzung von Populationen gefährdeter Arten erarbeiten wir Biotopverbundkonzeptionen aber auch spezielle Artenschutzprojekte.

Natura 2000

Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben wie die FFH- und Vogelschutzrechtlinie setzen in der Landschaftsplanung wichtige Akzente. Unsere Leistungen erfassen FFH-Vorprüfungen und Natura 2000 Verträglichkeitsprüfungen. Eine landesweit herausragende Stellung haben wir uns in der Erstellung von Managementplänen für FFH- und Vogelschutzgebiete erarbeitet.